
Ausbildung zur sachkundigen Person für PSAgA nach DGUV Grundsatz 312-906
Die Ausbildung zur sachkundigen Person nach DGUV Grundsatz 312-906, qualifiziert Sie zur sachkundigen Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
Betriebe, welche häufig persönliche Schutzausrüstung einsetzten, empfehle ich die Ausbildung eines oder mehrere Mitarbeitenden zur sachkundigen Person. Sie, Ihr Angestellter oder Angestellte können nach der Ausbildung die Materialprüfung im Betrieb vollziehen, PSAgA fachkundig auswählen sowie als Experte/in im und außerhalb des Betriebes auftreten.
Inhalte der Schulung
Theoretische Inhalte
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Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Normen (Staatl. Arbeitsschutzvorrichtungen, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Regeln der Technik z.B. DIN-/EN-Normen.)
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Bauarten von Auffang-, Halte- und Rettungssystemen: Bewertung, Auswahl; Bestandteile; Bestimmungsgemäße Verwendung; Aufbewahrung und Pflege; Kennzeichnung
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Pflichten eines Sachkundigen
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Betriebsanweisung
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Benutzerinformation des Herstellers, Bedeutung und besondere Beachtung
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Einsatz- und Verwendungsbereiche der Ausrüstung
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Anschlageinrichtungen
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Organisation der Prüfung durch den Sachkundigen
Praktische Inhalte
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Bestimmungsgemäße Nutzung von verschiedenen PSAgA Systemen
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Aufzeigen und Erläutern von Schäden
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Organisation und Durchführung der Prüfung
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Prüfung anhand von Leihausrüstung oder nach Wunsch auch der eigenen PSAgA
Teilnahmevoraussetzungen
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Mindestanzahl von 3 Teilnehmer*innen
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Mindestalter 18 Jahre
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Aktueller Grundkurs nach DGUV Regel 112-198!
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Theoretische und praktische Kenntnisse in der Benutzung von PSAgA
Zeitlicher Umfang
3 Tage (2 Tage Ausbildung, 1 Tag Prüfung in Theorie und Praxis)
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Veranstaltungsort
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In House (Bei Ihnen Vorort)
Sonstige Hinweise
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