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Schulung und Ausbildung

Damit PSAgA richtig angewendet werden kann und Unfälle möglichst vermieden werden können, ist es z.B. laut ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 Pflicht sich und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen bzw. auszubilden. Hier helfe ich Ihnen gerne weiter und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 

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